Sponsored Post Interview mit Carl Christian Müller von SOS Flugverspätung
Egal, ob du eine Pauschalreise gebucht hast oder individuell reist: Flugverspätungen sind immer nervig und können den Start in den Urlaub schnell trüben. Doch was zunächst die Nerven strapaziert, kann dir am Ende sogar ein Plus in die Urlaubskasse spülen. Denn bei einer Flugverspätung von 3 Stunden oder mehr steht dir laut Gesetz ein Schadensersatz zu.
Den Schadensersatz kannst du entweder selber bei der Fluglinie geltend machen oder dafür einen spezialisierten Dienstleister wie sos-flugverspaetung.de beauftragen.
Wir selber haben vor Jahren einmal versucht, eine Flugverspätung bei Air Berlin selbst geltend zu machen. Und dafür einen Vordruck aus dem Internet gewählt. Nach einigen Wochen gab es dann tatsächlich auch eine Antwort. Der Service der Airline bot uns damals einen Flug-Gutschein in Höhe von 60 Euro an. Dabei hätte uns eigentlich viel mehr zugestanden.
Heute würden wir daher bei einer Flugverspätung nicht mehr selbst an die Airline herantreten, sondern dies einem professionellen Dienstleister überlassen. Denn bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden stehen dir zwischen 250 und 600 EUR zu.
Im Interview verrät uns Carl Christian Müller, Geschäftsführer und Gründer der SOS Flugverspätung, welche Rechte dir im Falle einer Flugverspätung zustehen.
unaufschiebbar.de: Ab wann steht einem Fluggast eine Entschädigung zu, wenn der Flug verspätet startet?
SOS Flugverspätung: Entscheidend ist nicht der verspätete Start, sondern die verspätete Ankunft. Sofern die Verspätung bei Ankunft am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt und die Verspätung auf Gründen beruht, die die Airline zu verantworten hat, wie z. B. technische Probleme oder eine nicht einsatzfähige Crew, gibt es eine Entschädigung.
unaufschiebbar.de: Gilt dies auch für Pauschalreisen oder nur für individuell gebuchte Flüge?
SOS Flugverspätung: Das gilt auch für Pauschalreisen.
unaufschiebbar.de: Wie sieht es mit Flugverspätungen bei Anschlussflügen aus? Stehen Fluggästen hier ebenfalls Entschädigungen zu?
SOS Flugverspätung: Sofern der Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreicht wird, steht den Passagieren auch hier ein Anspruch zu. Entscheidend ist also nicht die Verspätung des Zubringerfluges, sondern die Ankunftszeit am Zielort.
Umgekehrt gilt dadurch aber auch, dass dem Passagier kein Ausgleichsanspruch zusteht, wenn zwar der Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung hat, der Anschlussflug diese Verspätung jedoch aufholt und der Passagier mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt.
unaufschiebbar.de: Welche Entschädigungen können Fluggäste bei einer Flugverspätung erwarten? Wie viel Geld steht Betroffenen zu?
SOS Flugverspätung: Dabei kommt es entscheidend auf die zurückgelegte Strecke an. Bei einem Kurzstreckenflug von weniger als 1.500 km gibt es 250 EUR pro Passagier, bei einer Strecke zwischen 1.500 km und 3.500 km sind es schon 400 EUR und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 km kann man 600 EUR fordern.
Bei innergemeinschaftlichen Flügen, also bei Flügen bei denen Start und Ziel innerhalb der EU liegen, ist der Anspruch allerdings unabhängig von der Entfernung auf 400 EUR gedeckelt.
unaufschiebbar.de: Welche Rechte bestehen, wenn es zu einem kompletten Flugausfall kommt?
SOS Flugverspätung: Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den Verspätungen. Abhängig von der Flugstrecke können zwischen 250 und 600 EUR geltend gemacht werden. Allerdings kommen hier zusätzliche Voraussetzungen hinzu. Sofern der Fluggast von der Annullierung 14 Tage vor dem Reisetag informiert wurde, scheidet der Anspruch aus.
Erfolgte die Mitteilung über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen 7 und 14 Tagen vor dem geplanten Flug und der von der Airline angebotene Alternativflug startet über 2 Stunden früher oder landet über 4 Stunden später, besteht der Anspruch. Erfolgt die Mitteilung in einem Zeitraum von weniger als 7 Tage vor dem geplanten Flug und der Alternativflug startet über eine Stunde früher oder kommt über 2 Stunden später an, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung.
Unabhängig von einem möglichen Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechte-Verordnung ist die Fluggesellschaft natürlich verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Sie sind also nicht gezwungen, einen von der Airline angebotenen Ersatzflug anzutreten. Daher können Sie bei einer Annullierung Ihres Fluges ohne weiteres den Flug stornieren und Ihr Geld zurückverlangen.
unaufschiebbar.de: Was können Betroffene tun, wenn es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall kam?
SOS Flugverspätung: Das Wichtigste ist den Vorgang sauber zu dokumentieren. Optimal ist es, wenn Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen. Sofern Sie keine vorherige Nachricht über die Annullierung erhalten haben, sondern – wie nicht selten – erst am Check-In informiert werden, lassen Sie sich auch das bestätigen. Und heben Sie die sonstigen Reiseunterlagen auf.
Hierüber können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie den Flug überhaupt gebucht haben. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Annullierung oder Verspätung angezeigt wird. Bei einer Verspätung dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtüre. Diese ist maßgeblich für die Bemessung der Verspätungszeit. Und ganz wichtig: Fragen Sie die Crew oder das Flughafenpersonal nach dem Grund der Verspätung oder Annullierung. Wir erleben es sehr häufig, dass Fluggesellschaften versuchen, sich aus der Verantwortlichkeit herauszuwinden und sich auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Je mehr Sie vor Ort in Erfahrung bringen. desto besser. Wir arbeiten zwar mit einem Datenbankanbieter zusammen, der Flugdaten sammelt. In diesen Daten sind in der Regel auch valide Information zu den Gründen der Verspätung bzw. der Annullierung enthalten. Im gerichtlichen Verfahren helfen die Informationen unserer Kunden aber oftmals entscheidend weiter – denn diese waren ja vor Ort.
unaufschiebbar.de: Wie lange besteht der Anspruch auf Schadensersatz nach einer Flugverspätung? Gibt es hier eine Frist oder ähnliches?
SOS Flugverspätung: Die Ansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Hatten Sie also im Juli 2016 eine Flugverspätung verjährt dieser Anspruch mit Ablauf des Jahres 2019.
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unaufschiebbar.de: Welche Unterlagen werden benötigt, um einen Schadensersatz für die Flugverspätung geltend zu machen?
SOS Flugverspätung: Die Reisedokumente, bestenfalls also das Flugticket. Wenn Sie weitere Unterlagen von der Airline oder vom Flughafen zu der konkreten Verspätung erhalten haben, sind diese natürlich sehr hilfreich. Sofern wir den Anspruch für unsere Kunden einziehen, benötigen wir noch eine von unseren Kunden unterschriebene Abtretungserklärung, um uns gegenüber der Fluggesellschaft legitimieren zu können.
unaufschiebbar.de: Wie stehen aus deiner Erfahrung die Chancen, wenn man selbst versucht, einen Schadensersatz bei der Fluglinie zu fordern?
SOS Flugverspätung: Bei den allermeisten Fluggesellschaften haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese gar nicht reagieren oder die Sache hinausschieben oder aber sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Insbesondere die Durchsetzung der Ansprüche bei ausländischen Fluggesellschaften ist für Verbraucher sehr schwer. Viele machen zur Voraussetzung, dass man den Anspruch über ein Kontaktformular anmeldet.
Danach bekommt eine hübsche Bestätigungsmail. Und das war‘s dann. Das ging uns als Fluggastportal, als wir begonnen haben, übrigens erst mal nicht anders. Die meisten Fluggesellschaften haben uns erst mal getestet und geschaut, ob wir es ernst meinen. Nachdem wir dann in vielen Fällen geklagt haben, hat sich das Auszahlungsverhalten deutlich gebessert.
unaufschiebbar.de: Was kostet es, wenn man einen Anwalt einschaltet?
SOS Flugverspätung: Der Anwalt berechnet seine Gebühren in der Regel nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es kommt dann darauf an, was er für einen macht.
Sofern man ihn nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs in Höhe von 250 EUR beauftragt, fallen hierfür nach RVG 83,54 EUR inkl. MwSt. an. Und das Honorar muss gezahlt werden, egal ob der Anwalt den Anspruch tatsächlich durchsetzt oder nicht. Zum Vergleich: Wir nehmen 19,95 % Provision zzgl. MwSt., also 59,36 EUR inkl. MwSt. – und zwar ausschließlich im Erfolgsfall.
Das heißt wir kosten erst mal gar nichts, sondern behalten unsere Provision nur dann ein, wenn die Airline zahlt. Zudem tragen wir, wenn wir für unsere Kunden gerichtlich tätig werden, das Prozesskostenrisiko.
Zahlt die Airline also nicht und wir müssen klagen, übernehmen wir die Kosten des Verfahrens – und zwar auch dann, wenn wir verlieren. Sofern Sie einen Anwalt beauftragen, tragen Sie das Prozesskostenrisiko selbst.
unaufschiebbar.de: Wer haftet bei Flugverspätungen im Falle einer Pauschalreise? Die Airline oder der Reiseveranstalter?
SOS Flugverspätung: Das kommt darauf an, welche Ansprüche geltend gemacht werden. Für die pauschalierten Ausgleichszahlungen in Höhe von 250, 400 bzw. 600 pro Person wegen einer Flugverspätung, ist nach den Bestimmungen der insofern maßgeblichen Fluggastverordnung das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ richtiger Anspruchsgegner und damit Ihr alleiniger Haftungsgegner.
Andere Ansprüche, wie z. B. eine Reisepreisminderung sind dagegen beim Reiseveranstalter anzumelden. Grundsätzlich stehen diese beiden Ansprüche nebeneinander und können unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind jedoch die Ausgleichszahlungen der Fluggesellschaft auf den geltend gemachten Minderungsanspruch anzurechnen.
Dies begründet der BGH damit, dass sowohl die Reisepreisminderung als auch die Ausgleichsleistungen der Fluggesellschaft demselben Ziel dienen, nämlich die durch die Verspätung erlittenen Unannehmlichkeiten zu kompensieren.
unaufschiebbar.de: Sollte man sich die Flugverspätung am Flughafen bestätigen bzw. bescheinigen lassen? Oder wie erfolgt hier der Nachweis?
SOS Flugverspätung: Unbedingt. Diese Nachweise sind bei der Durchsetzung sehr hilfreich. Sofern man eine solche Bestätigung nicht erhält, sollte man die Verspätung selbst dokumentieren.
Wir arbeiten zwar mit einem Datenbankanbieter zusammen, der diese Informationen ebenfalls vorhält. Trotzdem machen wir in unserer täglichen Arbeit die Erfahrung, dass jede zusätzliche Information wertvoll ist – denn der Passagier war vor Ort und ist somit am nächsten am Geschehen dran.
unaufschiebbar.de: Gibt es auch Ansprüche auf Ersatzzahlungen, wenn ein Flug „nur“ 1 Stunde oder 2 Stunden Verspätung hat?
SOS Flugverspätung: Ich vermute, es geht Ihnen um die Frage der Alternativflüge bei Nichtbeförderung. Verweigert die Airline dem Passagier die Beförderung mit dem von ihm gebuchten Flug, weil dieser überbucht ist, stehen dem Passagier abhängig von der Flugdistanz die bereits angesprochenen Ausgleichsansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR zu. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Fluggesellschaft dem Passagier einen Alternativflug anbietet.
Kommt der angebotene Alternativflug jedoch je nach Distanz mit einer Verspätung gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug von nicht mehr als zwei (bis 1500 km), drei (zwischen 1500 km und 3500 km) oder vier Stunden (mehr als 3500 km) an, ist die Airline berechtigt, den Anspruch um 50% zu kürzen. Ich will das mal an einem Beispiel festmachen: Sie haben einen Flug von Frankfurt am Main nach New York gebucht, also einen Langstreckenflug von mehr als 3500 km.
Sie werden, da der Flug überbucht ist, nicht mitgenommen und fliegen stattdessen mit einem Alternativflug, der zwar später ankommt – die Verspätung beträgt aber weniger als vier Stunden zu dem ursprünglich geplanten Flug. Dann erhalten Sie statt 600 EUR lediglich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 300 EUR.
unaufschiebbar.de: Steht mir auch etwas zu, wenn der Flug knapp unter 3 Stunden Verspätung hatte?
SOS Flugverspätung: Einen Anspruch auf Entschädigungszahlung haben Sie in diesem Fall nicht. Sofern es sich jedoch um einen Kurzstreckenflug, also um einen Flug mit einer Distanz von weniger als 1500 km handelt, haben Sie ab einer Abflug-Verspätung von 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen.
Bei Mittelstreckenflügen besteht der Anspruch bei einer Abflug-Verspätung von drei Stunden und bei Langstreckenflügen bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Konkret handelt es sich dabei um Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.
Sofern die Abflugverspätung darüber hinaus verzögert, können weitere Unterstützungsleistungen beansprucht werden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen. Zudem muss die Airline bei einer Abflugverspätung von mehr als 5 Stunden den Ticketpreis zurückerstatten, wenn der Flug mit Blick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist.
unaufschiebbar.de: Wo kann ich mir den Beitrag ausrechnen, der mir im Falle einer Flugverspätung zusteht? Gibt es hierfür einen Rechner?
SOS Flugverspätung: Wir verfügen über einen entsprechenden Entschädigungsrechner. Hinter unserem Formular liegt eine Datenbank. Sofern Sie dort Ihre Flugnummer und das Flugdatum eingeben, wird dort die mögliche Entschädigungshöhe automatisch ausgerechnet und angezeigt.
unaufschiebbar.de: Was passiert, wenn der Flug aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände Verspätung hatte?
SOS Flugverspätung: Dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Oftmals ziehen sich die Airlines daher auf dieses Argument zurück, das muss aber nicht immer stimmen. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen stellt, sind zu Gunsten der Verbraucher ziemlich streng.
Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann angenommen werden kann, wenn der Lauf der Gegebenheiten von dem Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar ist.
Sie dürfen aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der gewöhnlichen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sein. Zudem kann über die Frage, ob ein Flughafen wegen angeblicher starker Winde nicht anlandbar war, durchaus gestritten werden.
Daher arbeiten wir mit einem Datenbankanbieter zusammen, der über das entsprechende Datenmaterial verfügt und uns eine sehr sichere Prognose gibt, ob die Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Wir haben daher eine über 95%tige Erfolgsquote vor Gericht.
unaufschiebbar.de: Wo kann ich meine Fluggastrechte im Gesetz finden?
SOS Flugverspätung: Die pauschalierten Ansprüche in Höhe von 250, 400 bzw. 600 EUR sind in der Fluggastverordnung (EG Nr. 261/200) geregelt. Weitergehende Ansprüche, z. B. wegen einer Reisepreisminderung, finden sich im deutschen Reisevertragsrecht, (§§ 651a ff. BGB).
unaufschiebbar.de: Was passiert, wenn mein Flug überbucht war und ich deshalb umgebucht werden musste?
SOS Flugverspätung: Auch dann bestehen abhängig von der Flugstrecke die entsprechenden Ausgleichsansprüche in Höhe von bis zu 600 EUR, die sich jedoch um 50 Prozent reduzieren können, falls dem Passagier ein Alternativflug angeboten wird, der – wiederum abhängig von der Flugstrecke – lediglich mit einer Verspätung von nicht mehr als zwei (Kurzstrecke), drei (Mittelstrecke) bzw. vier (Langstrecke) Stunden zum ursprünglich geplanten Flug ankommt.
Zudem bestehen – wie auch bei den Annullierungs- und Verspätungsausfällen die bereits angesprochenen Ansprüche auf Unterstützungsleistungen.
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