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Jeder, der bei Google “digitale Nomaden Steuern” oder “digitaler Nomade Steuern” sucht, will mit hoher Wahrscheinlichkeit wissen, was es beim Thema Steuern für (Optimierungs-) Möglichkeiten gibt und wie man evtl. sogar der Steuerpflicht “entkommen” kann.

In Deutschland unterliegen wir grundsätzlich der Steuerprogression. Das heißt umso mehr du verdienst, umso mehr Steuern zahlst du. In der Spitze zahlst du bis zu 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer an Steuern.

Es bleibt also gar nicht mehr so viel vom Bruttoverdienst über. Demnach stellt sich also die Frage, was es für Optionen gibt, um die Steuerlast etwas zu senken.

Hier erfährst du, wie du als digitaler Nomade legal Steuerfreiheit erlangen kannst bzw. auf einen Großteil deiner Einkünfte keine Steuern zahlst. Allerdings ist dieser Schritt sehr radikal und erfordert auch ein wenig Mut. Der Artikel ist daher ohnehin nichts für dich, wenn du in Deutschland gemeldet bleiben willst und du nicht bereit bist, deine Pforten in Deutschland hinter dir zu lassen.

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Ganz einfach ist der Schritt daher nicht. Auch gibt es einige Nachteile für dich, auf die wir im Nachfolgenden eingehen werden. Es stellt sich außerdem immer die moralische Frage nach dem Wert, den Deutschland für dich bislang geleistet hat (Schul- und Bildungssystem, etc.). Auch bleibt immer die Frage offen, in weit du bereit bist diesen Wert, den man durch das System über die eigene Arbeit wieder für andere schafft, zurückzugeben.

Aber der Beitrag soll keine Grundsatzdiskussion auslösen, sondern eher eine Inspiration für alle liefern, die ernsthaft dem deutschen Steuersystem den Rücken kehren wollen.

Übrigens können wir dir für die Ortsunabhängigkeit als digitaler Nomade auch unser Buch Goodbye 9 to 5 – ortsunabhängig Geld verdienen empfehlen. Oder unser neustes Buch zum Thema PASSIVES EINKOMMEN.

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1. Schritt: Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der erste Schritt um der Steuerpflicht aus Deutschland zu entkommen ist den Lebensmittelpunkt aus Deutschland zu verlagern bzw. diesen in Deutschland zu vermeiden. Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes läuft auch unter dem Begriff “gewöhnlicher Aufenthalt”. Denn solange du einen Wohnsitz hier angemeldet hast, solang bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht).

Unbeschränkt steuerpflichtig heißt, dass dein Einkommen egal ob du es im Inland oder im Ausland verdienst, besteuert wird. Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie deutsche Auslandsbedienstete, einschließlich ihrer Angehörigen, die aus einer öffentlichen Kasse ihre Entlohnung bekommen.

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Es kann noch Vorschriften zum Doppelbesteuerungsabkommen geben die die unbeschränkte Steuerpflicht einschränken, aber in der Regel zahlst du Steuern auf alles was du in Deutschland verdienst, wenn du in Deutschland wohnst und einen Gewerbebetrieb hier angemeldet hast. Das gilt natürlich auch dafür, wenn du dich im Ausland aufhältst.

Gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagern

Um deinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland zu verlagern bzw. keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Aufenthalt von weniger als 183-Tagen im Jahr oder weniger als 3 Monaten am Stück
  • Keine eigene vermietete Wohnung mit voller Verfügungsgewalt
  • Kein eingerichtetes Zimmer bei den Eltern
  • Keine Ehepartner und minderjährige Kinder in Deutschland
  • Keinerlei Verträge und Mitgliedschaften

Im Prinzip sind damit die Punkt gemeint die dir einen Anlass geben wieder nach Deutschland zurückzukommen.

Aber selbst, wenn du deinen Lebensmittelpunkt verlagerst, besteht immer noch die Möglichkeit, dass du der beschränkten oder erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegst.

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Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, aber in Deutschland weiterhin Einkünfte beziehst. Siehe hierzu das Einkommensteuergesetz (EStG) § 49: Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte.

Oder wenn du weitere Anknüpfungspunkte bzw. wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast aber bspw. in ein Land ziehst wo du niedriger besteuert wirst, dann findet der deutsche Staat auch dort passende Anknüpfungspunkte. Denn dann werden die gewerblichen Gewinne nach wie vor in Deutschland versteuert.

Diese Einstufungen vom Finanzamt setzen nämlich voraus, dass du weiter (wenn auch nur beschränkt) Steuern an den deutschen Staat zahlen musst weil dein Lebensmittelpunkt weitestgehend in Deutschland liegt.

Digitale Nomaden Steuern Finanzamt Düsseldorf
Das Finanzamt Düsseldorf-Nord

Mittlerweile gibt es unzählige Artikel und Beratungsleistungen (zum Beispiel auch in unserem digitalen Nomaden Einsteigerguide oder auf Anzeigestaatenlos.ch (er berät dich rund um Freiheitsfragen)) zur unbeschränkten, zur beschränkten und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht.

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Festzuhalten ist: Wenn du wegziehst bzw. deinen gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagerst, dann solltest du dafür sorgen, dass sämtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland eliminiert werden.

Exkurs: Kapitalgesellschaft

Wenn du eine GmbH oder eine UG (Unternehmergesellschaft) führst, kommen viele auf die Idee einfach den Wohnsitz und das Unternehmen ins Ausland zu verlegen. Doch leider schaut der Fiskus erstmal auf den Marktwert und den Buchwert deines Unternehmens.

Die Steuern auf, den Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Marktwert und Buchwert), muss anschließend an den deutschen Staat gezahlt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist außerdem groß, dass die Bewertung nicht zu euren Gunsten ausfällt.

Sofern du im EU Ausland bleibst (bspw. Zypern) wird die Steuer allerdings gestundet. Das liegt daran, dass der Staat die EU als Steuersystem betrachtet und du als Mitglied dadurch privilegiert bist, an diesem System teilzunehmen.

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Wenn du allerdings in ein Drittland ziehst (zum Beispiel ein Offshore Steuerparadies), dann musst du die Steuer darauf direkt bezahlen.

Dann gibt es natürlich noch den Fall, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst und eine Kapitalgesellschaft im Ausland mit einem geringen / niedrigen Körperschaftssteuersatz bzw. Gewerbesteuersatz gründest.

Auch hier greift wieder das deutsche Gesetz und sagt, dass du der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegst (die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft bei einem inländischen Gesellschafter) da du weniger zahlst als du eigentlich zahlen müsstest.

Das deutsche Finanzamt bekommt also die Differenz der “zu wenig” gezahlten Steuern. Mehr dazu auch im Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz): § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften.

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Kapitalgesellschaften sind also keine Lösung, wenn diese mal in Deutschland gemeldet waren und du die Gesellschaft evtl. ins Ausland bringen möchtest.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist bis hierhin festzuhalten, dass du der Steuerlast aus Deutschland mit einem Gewerbe nur entkommst, wenn du deine Zelte hier komplett abbrichst und keinerlei Anknüpfungspunkte mehr in Deutschland hast.

2. Schritt: Abmeldung aus Deutschland

Wenn du die o.g. Punkte einhältst, und ein gewöhnlicher Aufenthalt für den deutschen Staat nicht mehr gegeben ist, kannst du dich in Deutschland abmelden. Dafür musst du in der Regel zum Bürgeramt gehen die dir deine Abmeldung über eine Abmeldebestätigung bescheinigt.

Bewahre die Bescheinigung gut auf. Denn diese benötigst du später für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung. Auch für außerordentliche Kündigungen und beim Finanzamt kannst du diese in der Regel einsetzen. Der bürokratische Schritt ist verhältnismäßig einfach. Deinen Pass kannst du übrigens behalten.

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Interessanter werden jetzt die Nachteile die auf dich zukommen:

  • Die Eröffnung von Bankkonten ist ab sofort in Deutschland sehr schwierig
  • Viele Dienstleister akzeptieren keine ausländischen Bankkonten
  • Deinen Pass kriegst du fortan an nur noch in der Botschaft bzw. im Konsulat (obwohl es dort eigentlich sogar schneller geht)
  • Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen sind nicht mehr möglich
  • Du musst dein Gewerbe aus Deutschland abmelden bzw. dieses erlischt mit deiner Abmeldung in der Regel automatisch
  • Steuerklärungen müssen bis zum Tag der Abmeldung beim Finanzamt nachträglich eingereicht werden
Digitale Nomaden Steuern Einkommenssteuerklärung
Deine Einkommenssteuerklärung musst du bis zum Tag der Abmeldung erledigen

Bedenke, dass du nach der Abmeldung noch beschränkt oder erweitert beschränkt steuerpflichtig sein kannst. Das ist vor allem bei den folgenden Punkten der Fall:

  • Als besserverdienende Unternehmer
  • Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
  • Weiterhin wirtschaftliches Interesse an Deutschland

Es kann also unter Umständen passieren, dass du für die nächsten 10 Jahre noch auf weitere Einkommensarten deine Steuern zahlen musst. Für den durchschnittlichen digitalen Nomaden der gerade sein erstes Online Business startet, ist dies allerdings eher nicht der Fall.

Überlege dir daher vorher gut ob du bereit bist die Nachteile in Kauf zu nehmen.

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3. Schritt: Dein Leben als Perpetual Traveler

Ab jetzt kann dein Leben als Perpetual Traveler starten. Als Perpetual Traveler versteht man jemanden der sich unter Einhaltung der Visabestimmungen in verschiedenen Ländern aufhält und dadurch von Steuervorteilen und reduzierten Lebenshaltungskosten profitiert. Der Grad an Selbstbestimmtheit kann dadurch enorm wachsen.

Wie du dein Leben gestaltet bleibt letztendlich dir überlassen. Manche bereisen in einem Jahr 20 Länder und andere pendeln ständig zwischen einer Hand voll Staaten hin und her.

digitale Nomaden Steuern Reisepass Perpetual Traveler
Als Perpetual Traveler bist du extrem flexibel

Im Prinzip giltst du als Dauertourist und als Gast eines jeden Landes. Je nach Visum kannst du dich zwischen wenigen Monaten und einem halben Jahr in dem jeweiligen Land aufhalten. Wenn du keine Kopfschmerzen mit dem Visum haben willst, dann solltest du AnzeigeVisabox nutzen. Diese nehmen dir die bürokratischen Hürden ab und du kriegst dein Visum schnell und unkompliziert.

Wichtig ist, dass du dich nicht zu lange in einem Land aufhältst und deinen Lebensmittelpunkt dorthin “versehentlich” verlagerst. Denn ansonsten kann es passieren, dass du der Steuerpflicht in diesem Land unterliegst.

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Das ist aber auch nicht weiter schlimm solange du in einem Land lebst welches auf Auslandseinkommen keine Steuern erhebt. Mehr dazu erfährst du aber in den folgenden Abschnitten.

4. Schritt: Das richtige Steuersystem nutzen

Du kannst weltweit 4 Steuersysteme unterscheiden. Hierzu zählen:

  1. Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens
  2. Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze
  3. Systeme der Territorialbesteuerung
  4. Systeme wo keine direkte Steuer zu zahlen ist

Um Steuerfreiheit zu bekommen, kommen die Steuersysteme 1 und 2 nicht für dich in Frage. Wir gehen aber auf alle Systeme ein.

Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens

Bei der Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens wird dein komplettes Einkommen besteuert. Ca. 130 Länder weltweit arbeiten nach diesem System (auch Deutschland). Das heißt, dass du steuerpflichtig wirst, wenn du Einkommen im Inland sowie aus dem Ausland beziehst.

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Für diesen Artikel ist die Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens uninteressant, wenn du dich aus Deutschland abgemeldet und die Pforten hinter dir gelassen hast.

Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze

Wenn das Land in dem du dich aufhältst, über eine Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze (zum Beispiel die Schweiz) verfügt, kannst du legal eine Auslandsfirma gründen und deine Steuerlast senken.

Allerdings muss hier immer noch Einkommenssteuer auf die Ausschüttung von Dividenden und Gehälter gezahlt werden. Das System ist zur vollständigen Vermeidung von Steuern daher auch eher weniger interessant.

Systeme der Territorialbesteuerung

Das System der Territorialbesteuerung erlaubt dir in ca. 40 Ländern auf der Welt nur die Versteuerung von inländischem Einkommen. Einkommen welches aus dem Ausland bezogen wird, ist komplett steuerfrei.

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Hier wird es interessant: Wenn du bspw. deinen Wohnsitz nach Panama verlegst und eine Firma in Dubai anmeldest, kannst du bspw. für den deutschen Markt digitale Produkte anbieten. Diese sind dann komplett steuerfrei.

Umsatzsteuer fällt in beiden Fällen auch nicht an, weil weder dein Unternehmen noch du im EU-Raum sitzen.

Auch fällt keine Körperschaftssteuer an da du auf Unternehmen in Dubai keine Körperschaftssteuern zahlst.

Außerdem entfällt die Einkommenssteuer. Denn Auslandseinkommen muss in Panama nicht versteuer werden. Panama hat keinerlei Außensteuergesetze und du zahlst auf Dividenden und Gehälter ebenfalls keinerlei Steuern.

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Allerdings musst du Einkommen aus einer Panama Firma als Inlandseinkommen versteuern sobald du einen Permanent Residence hast. Daher macht es mehr Sinn nur den Wohnsitz in Panama zu haben und das Hauptgeschäft in ein anderes Land (wie Dubai) zu verlagern.

Insgesamt gibt es 40 Länder mit Territorialbesteuerung und ohne Außensteuergesetze Einige davon sind:

  • Costa Rica
  • Belize
  • Georgien
  • Guatemala
  • Hong Kong
  • Malaysia
  • Namibia
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • Philippinen
  • Uruguay

Ein ähnliches System bieten auch die sogenannten Non-Dom-Staaten. Insbesondere wenn du ein EU-Bürger bist, hast du besondere Vorteile bei der Einwanderung. Hierzu zählen:

  • Irland
  • Malta
  • Zypern

Auslandseinkommen sind hier ebenfalls steuerfrei solange sie nicht ins Inland überwiesen werden. Steuern die fällig werden, fallen in der Regel für Lebenshaltungskosten (Miete, Storm etc.) im Inland an.

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In den Non-Dom-Staaten muss allerdings ein Mindesteinkommen von 1000 bis 1500 Euro erwirtschaftet werden welches versteuert werden muss.

Länder ohne direkte Steuern

Darüber hinaus gibt es noch 22 Länder bei denen gar keine direkten Steuern anfallen. Bei den meisten Ländern ist die Einwanderung relativ schwer oder die Lebensqualität lässt zu wünschen übrig (z.B. Somalia).

Zu den bequemsten Ländern gehören Monaco und die Bahamas. Nachfolgend die Liste der 22 Länder:

  1. Bahamas
  2. Bahrain
  3. Bermuda
  4. Britische Jungfern-Inseln
  5. Brunei
  6. Kaiman-Inseln
  7. Katar
  8. Kuwait
  9. Malediven
  10. Monaco
  11. Nauru
  12. Norfolk-Inseln
  13. Oman
  14. Pitcairn
  15. Somalia
  16. St. Bartholemy
  17. St. Kitts und Nevis
  18. Turks und Caicos
  19. Vanuatu
  20. Vatikan
  21. Wallis und Futuna
  22. Westsahara

Wenn du bspw. auf den Bahamas dein Geld anlegst, zahlst du keine Einkommensteuer, keine Kapital- oder Quellensteuer, keine Körperschaftssteuer und keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Zudem entfällt die Schenkungssteuer. Auch ist die Grundsteuer sehr niedrig. Aber selbst eine Befreiung hiervon ist theoretisch möglich.

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Du solltest natürlich immer darauf achten, dass die Lebensqualität in dem jeweiligen Land auch stimmt. Denn nur, weil du wenige bis gar keine Steuern zahlst, heißt das noch lange nicht, dass man auch unbeschwert und sorgenfrei dort leben kann.

5. Schritt: Unternehmen gründen (Digitaler Nomade Steuern)

Theoretisch kannst du auch darauf verzichten ein Unternehmen zu gründen und einfach privat deinen Kunden entsprechende Leistungen in Rechnung stellen.

Allerdings empfiehlt sich ein eigenes Unternehmen da, je nach Rechtsform, auch ein Haftungs- oder Vermögensschutz möglich ist.

Allerdings ist nicht alles Gold was glänzt.

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Wenn du dich bspw. für ein Unternehmen in Belize entscheidest, kannst du später von den hohen Kosten überrascht werden. Hier liegen die Überweisungsgebühren häufig bei 50 bis 80 Euro pro Überweisung. Das gleiche gilt auch für die Seychellen.

Ein weiteres Problem kann sein, dass europäische Finanzämter Rechnungen von Offshore-Firmen nicht anerkennen. Hier eignen sich dann klassische Affiliate-Modelle wesentlich stärker bei denen du Gutschriften bekommst und keine Rechnungen erstellen musst.

Zypern, Irland und Malt haben bspw. den Nachteil, dass sie ca. 6000 Euro für die Gründung verlangen.

Wenn du allerdings bspw. in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Unternehmen gründest, zahlst du etwa 1500 Euro bis 2500 Euro pro Jahr an Gebühren. Du hast aber den Vorteil, dass Rechnungen von Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bei Finanzämtern in Europa anerkannt werden. Zudem kannst du PayPal problemlos nutzen.

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Digitaler Nomade Steuern Unternehmen Dubai
Warum kein Unternehmen in Dubai gründen…

Auch eine Dubai- oder Abu Dhabi LLC (gleichzusetzen mit der Deutschen GmbH) sowie eine eigenständige Rechtspersönlichkeit in einer VAE-Freihandelszone (z.B. RAK) ist möglich. Du zahlst keine Körperschaftssteuer, keine Umsatzsteuer und keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden ins Ausland (wie bspw. Panama).

Du müsstest dich allerdings ab und zu in den vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten um nachweisen zu können, dass du dich bei notwendigen Leitungsaufgaben (bspw. an der Betriebsstätte) in den VAE aufgehalten hast.

Vor der Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit muss außerdem eine Erlaubnis bzw. eine Lizenz erwirkt werden. Es empfiehlt sich die Gründung, die Eröffnung von einem Konto und die Beantragung von Lizenzen einem Agenten zu überlassen.

6. Schritt: Wohnsitz nach Panama verlegen

Wenn du als digitaler Nomade gar keine Steuern zahlen willst, aber dennoch auf eine Homebase und einen Rückzugsort nicht verzichten willst, dann kannst du deinen Wohnsitz auch nach Panama verlegen. Du musst nur alle 2 Jahre dort auftauchen um deinen Aufenthaltsstatus zu erneuern und damit dein „Friendly Nation Visum“ nicht verfällt. Einen Mindestaufenthalt gibt es in Panama nicht.

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Digitaler Nomade Steuern Wohnsitz Panama Internet Nomaden
Warum nicht den Wohnsitz nach Panama verlegen?

Die Territorialbesteuerung bietet in Panama Steuerfreiheit auf Einkünfte die aus dem Ausland (zum Beispiel Dubai) bezogen werden.

Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer bekommst du das “Friendly Nation Visa” relativ einfach.

Grob zusammengefasst musst du mindestens 5000 Dollar auf ein Konto in Panama einzahlen. Du solltest allerdings eine wirtschaftliche Aktivität nachweisen können. Hierzu zählen Investments, der Kauf oder die Gründung von einem Unternehmen, der Erwerb von Immobilien oder einem Arbeitsplatz in Panama. Sobald dir der Wohnsitz erteilt wurde, erhältst du dieses Geld aber wieder zurück.

Fazit zu Thema “Digitale Nomaden Steuern”

Wenn du dich aus Deutschland abgemeldet und in einem Land mit einem System der Territorialbesteuerung entsprechendes Unternehmen gegründet hast, kannst du theoretisch auch ohne Wohnsitz steuerfrei leben. Du bist dadurch extrem flexibel. Ein Wohnsitz in einem Land wie Panama hat allerdings den Vorteil, dass du dort auch mal zur Ruhe kommen kannst und nicht nach 3 Monaten wieder abreisen musst.

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Bedenke, dass wir keine Steuerberater sind und sich die Gesetze und Gegebenheiten jederzeit ändern können. Dennoch ist der beschriebene Weg auf jeden Fall eine Möglichkeit um Steuern weitestgehend zu vermeiden. Du solltest aber unbedingt jemanden hinzuziehen, der sich mi internationalem Steuerrecht auskennt um gemeinsam eine Strategie auszuarbeiten. Denn in der Regel ist jeder Fall individuell und unterschiedlich.

Die einfachste Alternative ist es seinen Wohnsitz und sein Gewerbe in Deutschland zu haben und hier ganz legal auf die eigenen Einkünfte Steuern zu zahlen – so machen wir es zurzeit. Für uns ist das alles in allem eine relativ entspannte Methode.

Was hast du für Erfahrungen mit der Besteuerung von Einkommen als digitaler Nomade gemacht?

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34 Responses

  1. Xelo
    | Antworten

    Hey ihr beiden, Durch Zufall oder auch nicht Zufall (oder auch nicht Zufall 🙂 bin ich auf Euch gestoßen, weil mich die Frage umtreibt, wie kann ich zum Beispiel auf Etsy (ich bin Künstler) online Geld verdienen, obwohl ich in der DomRep keine Residenzia habe, aber in Deutschland komplett abgemeldet bin. Ich offiziell also keine Adresse habe. Denn solche Portale verlangen bestimmte Eintragungen, die ich nicht alle erfüllen kann. Würde mich über einen kurzen Tipp freuen. Der Kaffee folgt….

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo Xelo,
      wir haben selbst bisher nicht über Etsy verkauft und sind daher leider keine Experten auf dem Gebiet.
      Um dauerhaft über Etsy Gewinne zu erwirtschaften, ist unseres Wissens nach ein Gewerbe erforderlich. Viele digitale Nomaden melden ihr Gewerbe außerhalb von Deutschland an, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Beliebt sind u.a. Kanada und die USA, um ein Unternehmen dort zu gründen.
      Um am Anfang erst mal zu testen, ob dein Shop überhaupt rentabel genug ist, könntest du für den Beginn als Privatperson verkaufen. Wenn du keine eigene Adresse angeben kannst, wäre vielleicht die Adresse von deinen Eltern, Geschwistern oder guten Freunden für den Übergang möglich?
      Online wird auch angeboten, dass du Adressen mieten kannst. Suche einfach mal bei Google nach “Adresse mieten”. Wir selbst haben damit jedoch keine Erfahrung.
      Liebe Grüße und viel Erfolg
      Jenny & Christian

  2. Philipp
    | Antworten

    Hallo
    Sehr interessanter Artikel. Wollte gerade wissen, wenn ich also privat meine Rechnungen verschicke per Paypal oder Kreditkarte muss ich dann theoretisch keine Steuern zahlen? Bin bereits aus der Schweiz abgemeldet und auf Weltreise.

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo,

      das kommt darauf an, ob du noch woanders einen Wohnsitz hast oder nicht. Denn du benötigst für eine Rechnung ja eine Adresse, die du ohne Wohnsitz nicht hast. Also empfiehlt sich in einem steuerbegünstigten Land eine Gesellschaft zu gründen, mit der du Rechnungen stellen kannst. Ein Land, die auf Auslandseinkommen keine Steuer erhebt. Panama, wäre so ein Ort.

      VG

      Jenny und Christian

  3. Claudia
    | Antworten

    Hallo,
    ganz guter Artikel, finde ich. Und auch nicht so reißerisch. Noch ein Hinweis: Wer bei “Auswanderung” schon ein Unternehmen hat und dies dann weiterbetreibt, der wird wohl auch eine “Exit Tax” auf die sog. Funktionsverlagerung entrichten müssen (wenn das Finanzamt was “merkt”). Das kann dann u. U. gar nicht so wenig sein.

    LG

    Claudsch

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hi Claudia,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Genau, dass ganze fällt unter den Begriff Wegzugsbesteuerung und meint die Besteuerung von Vermögenswerten aufgrund der Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.

      LG

      Jenny und Christian

  4. Steffen
    | Antworten

    Hallo und danke für den hilfreichen Beitrag!

    Wie ist das denn mit der ausländischen Steuererklärung? Wenn man ein Unternhmen im Ausland gründet, man allerdings keine permanente Aufenthaltsgenehmigung besitzt, wie kann man dann die Steuererklärung regeln? Da vermutlich nicht jedes Land eine gute digitale Infrastruktur besitzt um die Steuererklärung von überall aus abzugeben. Dazu kommt noch die Sprachbarriere und das Verständnis die Steuererklärung richtig auszufüllen. Wie macht man das denn am Besten? Alles an einen Inländischen Steuerberater abgeben?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo Steffen,
      wir persönlich bevorzugen bei Steuern immer einen Experten. Sowohl in Deutschland wie auch im Ausland. Denn aus unserer Erfahrung ist das bei dem meist komplizierten Steuerrecht das Beste. Vor allem dann, wenn noch Sprachbarrieren hinzukommen. Daher würden wir empfehlen, dass du einen Steuerberater bzw. eine Agentur vor Ort auswählst.
      Liebe Grüße
      Jenny & Christian

  5. Helge
    | Antworten

    Moin moin,
    ein sehr interessanter Artikel!!!
    Eine Frage:
    Wenn ich z.B. bei einen Deutschen Unternehmen fest-angestellt bin, nur noch virtuell zu Hause in Home-Office arbeite und nach Panama mit meiner Frau umziehe, zahle ich dann auf mein Lohn keine Steuern und Sozialabgaben sowohl in Deutschland als auch in Panama?
    Grüße
    Helge

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hi Helge,

      vielen Dank für deine Nachricht. Wenn du bei einem deutschen Unternehmen angestellt bist, dort Lohn beziehst und nicht mehr Deutschland gemeldet bist (weil du dich vor kurzem abgemeldet hast), dann musst du normalerweise dennoch dein Einkommen in Deutschland versteuern weil du immer noch einen Bezugspunkt (der Vertrag zu deinem Arbeitgeber) zu Deutschland hast. Aus unserer Erfahrung heraus müsstest du einen kompletten Cut in Deutschland machen (also alle Verträge kündigen). Und selbst dann kann es passieren, dass du noch Steuern zahlen musst – fällt dann unter Umständen unter “Wegzugsbesteuerung”).

      LG

      Jenny und Christian

  6. Martin
    | Antworten

    Guten Tag liebes Team von unaufschiebbar,

    beziehen sich die Infos unter “Systeme der Territorialbesteuerung” auf den Wohnsitz des Individuums oder den Firmensitz?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Martin

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Es kommt darauf an. Denn es kann zwischen natürlicher Person und Körperschaft beim Territorialprinzip unterschieden werden. Während durchaus einige Länder ein territoriales Steuersystem für beide rechtliche Personen nutzen, billigen viele Länder nur entweder einer Firma oder einem Individuum die Territorialsteuer zu. Hier muss man aufpassen, dass man nicht in die Steuerfalle rutscht.

      LG

      Jenny und Christian

  7. J
    | Antworten

    Hallo zusammen, nachdem ich jemand bin der auf Zypern lebt muss ich euch mitteilen dass die genannten Gründungskosten viel zu hoch angesetzt sind. Mit einem guten Anwalt seit ihr ab etwas über 1000 euro dabei eure LTD zu gründen. Schwieriger ist es einen fairen Steuerberater zu finden. Meist wird nach Anzahl der Buchungssätze abgerechnet. Mit mind. 2k pro jahr (inkl.. Jahresabschluss, Meldewesen…) sollte man rechnen. Interessant ist auch das Thema IP (GEISTIGES EIGENTUM und Patente) hier. Vg

  8. Jessica
    | Antworten

    Das war ein super hilfreicher Artikel. Ich bin Renterin und werde nächstes Jahr nach Panama auswandern. Ich war im Herbst dort und habe mich in das Land verliebt (unabhängig von der Steuersituation).

    Ich besitze ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Deutschland. Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß ich die Mieten weiterhin in Deutschland versteuern müßte, auch wenn ich gar nicht mehr dort lebe?
    VG
    Jessica

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo liebe Jessica,
      vielen Dank für dein Feedback! Es freut uns, dass der Beitrag hilfreich war 🙂
      Wir sind zwar keine Steuerberater, aber dennoch sicher, dass du die Mieteinnahmen aus dem Mehrfamilienhaus in Deutschland weiterhin versteuern musst. Unabhängig davon, ob du selbst in Deutschland gemeldet bist bzw. wohnst. Grund dafür ist, dass die Immobilie in Deutschland liegt und somit Einkünfte in Deutschland erzeugt. Damit fällst du unter die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG. Aber: Je nachdem, wie hoch deine Einkünfte sind, profitierst du eventuell vom steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a EStG. Dieser liegt für das Jahr 2020 bei 9.408 Euro, sofern du ledig bist. Falls du noch einen Ehepartner hast, gilt für euch der doppelte Grundfreibetrag. Du musst auf jeden Fall eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Dort kannst du dann neben den Mieteinnahmen auch die Kosten absetzen, die du mit der vermieteten Immobilie hattest (z.B. Renovierungen und Reparaturen).
      Wir hoffen, dies hilft dir weiter. Alles Gute und viel Erfolg fürs Auswandern und natürlich ein schönes weiteres Leben in Panama 🙂
      Liebe Grüße
      Jenny & Christian

  9. Alex
    | Antworten

    Hi Jenny & Christian!
    Ich bin in DE abgemeldet, bin weg aus DE, reise durch die Welt seit nunmehr 1,5 Jahren, ohne über 3 Monate irgendwo zu bleiben, habe keine Verträge in DE. Ich arbeite online als Sprachcoach. Das Geld wird auf meine deutsche Konten bzw. PayPal eingezahlt. Ein paar mal ließ ich Rechnungen mit meiner deutschen Steuernummer ausstellen. Bin ich in DE steuerpflichtig? Falls ja, warum (was “stört”)? Danke!

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hi Alex,
      wir sind selber leider keine Steuerberater und können daher nur aus unserer eigenen Erfahrung als digitale Nomaden sprechen. Aus unserer Sicht ist das “Problem” deine deutsche Steuernummer. Du hast ja vermutlich ein Gewerbe in Deutschland, worüber du offiziell das Geld verdienst. Daher bist du dann auch in Deutschland steuerpflichtig. Falls dein Jahresumsatz einen Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigt, kannst du aber von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Das musst du beim Finanzamt entsprechend so eintragen lassen und hast dann einige Steuervorteile.
      Wenn du ein Unternehmen im Ausland anmeldest und deine Coaching-Tätigkeit darüber abrechnest, solltest du in Deutschland keine Steuerpflicht mehr haben. Aber um ganz sicher zu gehen, solltest du hier besser noch mal den professionellen Rat eines Steuerberaters einholen.
      Liebe Grüße und viel Erfolg weiterhin
      Jenny & Christian

      • Alex
        | Antworten

        Jenny & Christian,
        vielen lieben Dank für Eure Zeit und Hilfe. Viel Erfolg Ihrem Projekt!

  10. Kati
    | Antworten

    Danke für die ausführliche Erklärung zum Thema Steuern. Ich habe noch eine Frage, die vielleicht völlig absurd und banal und vielleicht sogar blöd ist, aber das Thema Steuern ist für mich wie ein einzig großer dunkler Urwald. Wenn ich aus Deutschland abgemeldet bin, und als (digitaler) Nomade um die Welt reise (also auch nirgendwo einen festen Wohnsitz habe), und ich habe einen Kunden, dem ich meine digitalen Dienste in Rechnung stellen soll, wie genau soll ich das tun? Also welche Steuernummer soll ich dann angeben? Gar keine? Meine deutsche? Der Auftraggeber meinte halt ich muss ihm eine Steuernummer nennen. Ich habe kein Gewerbe oder sonst etwas.
    Ich würde mich total freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
    Kati

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo liebe Kati,
      wie heißt es so schön: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten 😉 Und das Thema Steuern ist ja wirklich nicht so leicht zu durchblicken…
      Um Rechnungen stellen zu können, brauchst du unserer Kenntnis nach ein Gewerbe. Das kannst du auch dann beantragen, wenn du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist. Es steht dir aber frei, ob du das Gewerbe in Deutschland oder in einem anderen Land (z.B. Panama) anmeldest. Wir selber haben “nur” ein Gewerbe in Deutschland und kennen uns daher mit den ausländischen Gewerbe-Anmeldungen nicht aus. Sofern du kein allzu hohes Einkommen planst, kannst du in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden. Damit ist dann ein Jahreseinkommen bis zu 17.500 Euro steuerfrei. Du zahlst also dann keine Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder sonstige Unternehmenssteuern. Wenn du einen Umsatz von 17.500 Euro pro Jahr überschreitest, fallen aber entsprechend auch Steuern an. Die Steuernummer, die dein Auftraggeber von dir benötigt, ist die von deinem Gewerbe. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten diese in Deutschland vom Finanzamt. Falls du ein Gewerbe in Deutschland anmelden möchtest, musst du dich zudem für eine Rechtsform entscheiden (z.B. Einzelunternehmen, UG, GmbH, etc. oder Freiberufler).
      Wenn du langfristig mehr Geld verdienen möchtest, kann es ggf. auch Sinn machen, dass du ein Gewerbe im Ausland anmeldest.
      Wir hoffen das hilft dir schon weiter. Das Thema ist leider recht umfangreich, sodass du hierzu am besten mal ausführlich nachlesen / googlen solltest bzw. dir professionellen Rat bei einem Steuerberater einholen solltest.
      Liebe Grüße
      Jenny & Christian

      • f
        | Antworten

        Man ist nicht bis 17.500 € steuerfrei. Bitte nicht solche Unwahrheiten verbreiten. Einkommenssteuer werden ab ca. 9.000 € fällig.

        • unaufschiebbar.de
          | Antworten

          Hallo “f”,
          hinsichtlich der Einkommenssteuer hast du natürlich Recht. Wir sprechen im Beitrag ja auch nur von den Unternehmenssteuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), nicht von der privaten Einkommenssteuer. Die 17.500 Euro beziehen sich auf die Kleinunternehmer-Regelung, also auf Unternehmenssteuern.
          Viele Grüße
          Jenny & Christian

      • Peter
        | Antworten

        Sehr edler Artikel, vielen Dank!

  11. Arno Böttger
    | Antworten

    Hallo, auf der Suche nach der Besteuerung von Einkommen mit digitalen Produkten bin ich auf diese Seite gekommen. Unter Nachteilen ist Gewerbe abmelden angegeben. Leider sind aber einige Affliate Programme und andere nur mit Gewerbeschein möglich, soweit ich das verstanden habe. Wie umgehe ich als Auslandsdeutscher das Problem? Nur Produkte ohne Gewerbeschein? Andere Möglichkeiten? Bin für alles offen, da ich schon im Ausland lebe und mir ein unabhängiges Einkommen aufbauen möchte.
    Vielen Dank

    Arno

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo Arno,
      man kann es leider nicht pauschal für alle Affiliate Programme sagen, aber meistens ist es so, dass du den Namen des Unternehmens und eine Steuernummer angeben musst. Ob das dann ein deutsches oder ein im Ausland gemeldetes Unternehmen ist, spielt bei vielen Programmen normalerweise keine Rolle. Wir haben aber schon öfter gehört, dass es dann Schwierigkeiten mit ausländischen Bankkonten geben kann. Das hängt aber wohl auch davon ab, in welchem Land das Bankkonto und das Unternehmen angemeldet sind. Daher lässt sich das pauschal schwer sagen.
      Ansonsten kann man auch im Ausland leben, aber trotzdem ein Gewerbe / Unternehmen in Deutschland betreiben. Das ist voneinander erst mal unabhängig soweit wir wissen.
      Wir hoffen, das hilft dir weiter.
      Liebe Grüße
      Jenny & Christian

  12. mario
    | Antworten

    Hallo, klar wird man in Deutschland absurd hoch besteuert, aber dann wieder Steuerfreiheit anzuvisieren ist doch wieder das krasse Gegenteil.

    In jedem Land wo man als PT ist, nutzt man doch die Infrastruktur und Institiutionen die durch Steuergelder geschaffen werden (und nicht nur die Mwst). Daher sind solche “Steuertricks” zwar wohl legal, aber doch irgendwie unethisch/unmoralisch. Vor allem wenn man den Standort Panama hört, sollten doch alle moralischen Kompasse ausschlagen (Panama Papers, Schiffe unter Flagge Panamas etc). Ansonsten ist man nur ein Kapitalist mehr im System….

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo Mario,
      danke für deinen Kommentar und das Teilen deiner Meinung. Wir selbst zahlen aktuell zwar auch “ganz normal” unsere Steuern in Deutschland, aber wir möchten dennoch niemanden verurteilen. Du schreibst, dass es für dich Kapitalisten sind, die legal Steuern sparen.
      Aus unserer Sicht kommt es aber darauf an, was man dann aus den eventuell gesparten Steuern macht. Wir kennen z.B. viele digitalen Nomaden, die regelmäßig Geld spenden oder sich gemeinnützig engagieren. Daher sollte man aus unserer Sicht immer auch hinter die Kulissen blicken, bevor man etwas pauschal verurteilt.
      Wir haben da aber auch generell eine andere Meinung von “Kapitalisten”, wie du sie nennst. Die meisten Menschen, die viel Geld haben, schaffen damit auch viel. Z.B. Arbeitsplätze in der Festanstellung oder Freelancer-Jobs. Daher ist es pauschal ja nichts Schlechtes, wenn jemand dafür sorgt, viel Geld zu haben. Schwarze Schafe gibt es natürlich überall, aber wir haben die Menschen bisher doch eher gut kennengelernt 😉
      Liebe Grüße
      Jenny & Christian

  13. Karina
    | Antworten

    Hallo Christian,
    hat Du eine Empfehlung für einen Steuerberater internationales Recht.. suche gerade..

    Danke

    Karina

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hallo liebe Karina,
      wir selber arbeiten mit der PROVENTAX Steuerberatungsgesellschaft zusammen und sind dort zufrieden. Sie kennen sich aus unserer Erfahrung mit internationalem Recht aus. Wir wissen aber nicht, ob sie deine Anforderungen genau erfüllen. Daher solltest du am besten mal direkt dort nachfragen. Du kannst dich dabei natürlich gerne auf uns beziehen. Hier die Kontaktdaten:
      Telefon: 02208 / 927 110
      E-Mail: kanzlei@proventax.de
      Liebe Grüße und viel Erfolg
      Jenny & Christian

  14. Claudia
    | Antworten

    Hi,

    für welche Unternehmesform habt ihr euch entschieden?

    VG

    Claudia

    • unaufschiebbar.de
      | Antworten

      Hi Claudia,

      wir haben uns für eine UG (Unternehmergesellschaft) entschieden. Bislang fahren wir damit sehr gut und hatten steuerlich noch keine Probleme. Allerdings lagern wir diese Angelegenheiten auch an einen Steuerberater aus.

      Hoffe, dass ich helfen konnte.

      VG

      Christian

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