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Sponsored Post Jeder gelungenen Reise geht ein gewisser Planungsaufwand voraus. Häufig musst du die Reise bereits im Voraus be- oder anzahlen. Aber was, wenn du diese dann nicht antreten kannst? Oder wenn gebuchte Leistungen nicht (zu deiner Zufriedenheit) erfüllt werden? Vielleicht stößt du auch während deiner Reise auf Probleme wie einen annullierten Flug. Es gibt viele Szenarien, in denen auf Reisen die Themen Recht und Verbraucherschutz bei Reisen relevant werden.

Aber nur, wenn du deine Rechte kennst, kannst du diese auch durchsetzen – und viele Probleme kannst du bereits durch die „richtige“ Planung präventiv verhindern. Wir haben deshalb einen Überblick für dich, welche wichtigen Punkte du rund um den Verbraucherschutz und deine Rechte auf Reisen kennen solltest.

Gibt es überhaupt einen Verbraucherschutz für Reisen?

Eine Frage, die häufig im Raum steht, ist jene, ob der Verbraucherschutz überhaupt für Reisen gilt und inwiefern. Vor allem, wenn es um Probleme im Ausland geht, gelten schließlich andere Rechte und Pflichten für Reisende und Urlauber als in Deutschland. Es lohnt sich daher ein Blick auf den Verbraucherschutz in Deutschland, in der EU sowie weltweit.

An dieser Stelle gibt es für dich eine gute Nachricht: Innerhalb der EU wurden die Rechte der Reisenden mittlerweile größtenteils vereinheitlicht. Du besitzt also umfassende Verbraucherrechte, auch im EU-Ausland, die dich vor gewissen (finanziellen) Risiken schützen. Maximale Rechtssicherheit genießt du daher, wenn du dich für eines der zahlreichen lohnenswerten Reiseziele in der EU entscheidest.

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Diese Rechte wurden im Jahr 2015 noch einmal überarbeitet und an die neuesten Entwicklungen auf dem Reisemarkt angepasst. Seitdem gilt eine EU-weite Regelung, die von jedem Land wiederum auf nationaler Ebene umgesetzt wird. In Deutschland findet dies durch das „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ statt, das im Juli 2018 in Kraft trat. Unterschieden wird dabei zwischen zwei Fällen: Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

1. Pauschalreisen

Vor der Gesetzesneuerung bezog sich der Verbraucherschutz vor allem auf die Pauschalreisen. Es handelt sich dabei um Reiseverträge, bei denen mehrere Reiseleistungen über denselben Anbieter gebucht werden. Unterkunft, Flug und verschiedene Aktivitäten sind häufig inbegriffen und werden als pauschaler Betrag vom Reisenden bezahlt, meistens im Voraus. Ein solcher Pauschalreisevertrag kann online oder offline, für sich selbst oder eine andere Person, direkt beim Anbieter oder über einen Vermittler sowie auf viele weitere Arten geschlossen werden.

Verbraucherschutz Reisen Pauschalreisen
Die Gesetzesneuerung bezieht sich vor allem auf Pauschalreisen

Als Pauschalreisen gelten somit alle Verträge, die mindestens zwei Reiseleistungen wie Transport und Unterkunft miteinander kombinieren. Dabei kann es sich um vorgefertigte Angebote handeln, beispielsweise aus einem Katalog, aber auch um individuell zusammengestellte Reisen und Urlaubspakete durch ein Reisebüro oder einen ähnlichen Anbieter. Rechtlich gelten dabei stets dieselben Regelungen, und zwar:

Welche Verbraucherrechte hast du vor dem Reiseantritt?

Der Verbraucherschutz für Reisen und Urlaub regelt bei solchen Pauschalreiseverträgen, dass dein Vertragspartner umfassende Informationspflichten erfüllen muss – und zwar vor der verbindlichen Buchung. Der Reiseveranstalter, Vermittler oder andere Vertragspartner muss dir also alle Informationen aushändigen, die im Gesetz aufgelistet sind. Ziel ist, dass für die Reisenden klar ersichtlich ist, welche Vertragsklauseln sie unterschreiben (würden). Fallstricke, beispielsweise im Kleingedruckten, sind dabei ausdrücklich verboten. Die Informationen müssen also vollständig und verständlich bereitgestellt werden.

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Weiterhin muss der Reisende ein Formblatt erhalten, das darüber aufklärt, ob es sich um eine Pauschalreise handelt und welche gesetzlichen Richtlinien dementsprechend im Sinne des Verbraucherschutzes greifen. Zuletzt muss der Reisepreis ersichtlich werden, und zwar inklusive Mehrkosten oder – wenn diese noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden können – zumindest mit einem entsprechenden Hinweis auf die Art der anfallenden Mehrkosten. Sollte es nach deiner Buchung also zu Problemen kommen, weil diese Informationspflichten verletzt wurden, kannst du deine Verbraucherrechte wahrnehmen. 

Nach der Buchung einer Pauschalreise steht dir eine Abschrift oder Bestätigung des Pauschalreisevertrags zu, damit du die Klauseln jederzeit nachprüfen und gegebenenfalls deine Ansprüche geltend machen kannst. Enthalten sind in diesen Dokumenten auch die Informationen zum Widerrufsrecht. Ob dir ein solches zusteht, wie lange und unter welchen Voraussetzungen, ist dabei je nach Vertrag individuell.

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Widerrufsrecht hast du bei Reisebuchungen jedoch nicht. Zuletzt muss der Vertragspartner dir rechtzeitig vor Beginn der Reise alle erforderlichen Reiseunterlagen zukommen lassen, beispielsweise das Flugticket.

Was, wenn du die gebuchte Pauschalreise nicht antreten kannst?

Solltest du kein Widerrufsrecht haben oder die Frist ist bereits verstrichen, aber du kannst die Reise nicht wie geplant antreten, stellt sich ebenfalls die Frage nach deinen Rechten. Prinzipiell hast du dann zwei Möglichkeiten: Entweder du trittst vom Vertrag zurück oder eine andere Person tritt die gebuchte Pauschalreise für dich an.

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Ein Rücktritt vom Pauschalreisevertrag ist prinzipiell immer möglich. Das bedeutet aber nicht, dass du dadurch keine finanziellen Verpflichtungen mehr hast. Greift nämlich kein Widerrufsrecht (mehr), hat dein Vertragspartner Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, kannst du dem Vertrag unter dem Stichwort „Rücktrittsgebühr“ entnehmen.

Kostenstaffelung

Häufig sind die Kosten gestaffelt, sprich höher, je kürzer vor dem Reisedatum du abspringst. Diese dürfen allerdings nicht willkürlich bestimmt werden, sondern die Bemessungskriterien sind gesetzlich festgelegt. Um dich vor solchen Kosten zu schützen, kann der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll sein. Es gibt jedoch Fälle, in denen du kostenfrei von der Reise zurücktreten darfst. Das gilt, wenn am Reiseziel außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Reise selbst oder gewisse Reiseleistungen wie den Transport beeinträchtigen würden.

Solche außergewöhnlichen sowie unvermeidbaren Umstände können außerdem dazu führen, dass der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktritt. Er kann auch innerhalb gewisser Fristen vom Vertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl für die Pauschalreise nicht erreicht wurde. In beiden Fällen musst du den Reisepreis nicht bezahlen beziehungsweise bereits bezahltes Geld wird dir innerhalb von 14 Tagen erstattet.

Entscheidest du dich für die zweite Variante, also die Übertragung des Pauschalreisevertrags auf eine andere Person, musst du deinen Vertragspartner rechtzeitig darüber informieren. Rechtzeitig bedeutet, dass es gewisse Fristen gibt, die du einhalten musst – in der Regel mindestens sieben Tage vor Reisedatum.

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Akzeptanz vom Reiseveranstalter

In den meisten Fällen akzeptiert der Reiseveranstalter eine solche Übertragung problemlos. In Einzelfällen kann es aber passieren, dass er der gewünschten Änderung widerspricht, weil die Person nicht die Anforderungen erfüllt, welche für die gebuchte Pauschalreise erforderlich sind. Dabei kann es sich um Altersgrenzen handeln, um erforderliche Dokumente wie einen Tauchschein, um ein fehlendes Visum oder um andere Gründe.

Sollte dein Vertragspartner die Übertragung akzeptieren, haftest du dennoch als Gesamtschuldner mit der Person, die an deine Stelle tritt. Für dich können unter Umständen also trotzdem Kosten anfallen.

Was, wenn die Reise plötzlich teurer wird? 

Es kann vorkommen, dass du eine Pauschalreise gebucht und vielleicht sogar bereits bezahlt oder angezahlt hast – doch plötzlich erhöht der Reiseveranstalter die Preise. Prinzipiell ist das nicht möglich, denn der im Vertrag vereinbarte Reisepreis ist bindend. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Eine einseitige Erhöhung der Reisekosten ist demnach möglich, wenn der Vertrag einen „Änderungsvorbehalt“ beinhaltet und die Preiserhöhung aus folgenden Gründen, die gesetzlich definiert wurden, resultiert:

  • Gestiegene Kosten durch eine Veränderung der Wechselkurse.
  • Gestiegene Kosten für die Beförderung durch höhere Preise für Treibstoff oder andere Energieträger.
  • Und gestiegene Kosten für die Reiseleistungen durch neue oder höhere Steuern sowie Abgaben.

Auf der sicheren Seite bist du somit, wenn du beim Abschluss des Pauschalreisevertrags darauf achtest, dass kein solcher „Änderungsvorbehalt“ enthalten ist. Allerdings kann er auch Vorteile mit sich bringen: Wenn nämlich der Reiseveranstalter in den genannten Fällen den Reisepreis erhöhen darf, darfst du im umgekehrten Fall dessen Senkung verlangen.

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Verbraucherschutz Reisen steigende Preise
Was, wenn die Reise plötzlich teurer wird

Kannst du also nachweisen, dass aus den im Gesetz genannten Gründen niedrigere Kosten für den Reiseveranstalter anfallen, muss er den Reisepreis ebenfalls anpassen. Im Internet gibt es dazu Musterbriefe.

In beiden Fällen ist es verpflichtend, den Vertragspartner rechtzeitig und transparent darüber aufzuklären, dass sich der Reisepreis ändert und anhand welcher Berechnungen. Zudem gilt eine Frist, sprich Preisänderungen dürfen nur bis 20 Tage vor dem Reisedatum vorgenommen werden.

Zuletzt solltest du wissen, dass du eine Preiserhöhung nicht hinnehmen musst, wenn diese mehr als acht Prozent des ursprünglich vereinbarten Reisepreises entspricht. Es handelt sich dann um eine „erhebliche Vertragsänderung“, sprich du musst entweder zustimmen oder du darfst kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls hast du dann sogar Anspruch auf Schadensersatz.

Was, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Wenn der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten möchte, kann das auch an einer (drohenden) Insolvenz liegen. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass der Reiseveranstalter bereits bezahltes Geld nicht zurückzahlen kann, weil er zahlungsunfähig ist. Eventuell bleibst du somit auf dem teilweisen oder gesamten Reisepreis sitzen.

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Obwohl du laut Verbraucherschutz für Reisen also Anspruch auf eine Rückerstattung hättest, hast du nur eine Garantie, sofern eine sogenannte „Insolvenzsicherung“ des Veranstalters besteht. Ist dies der Fall, so muss der Reiseveranstalter bei einer Insolvenz alle Kosten zurückzahlen, deren Leistungen du noch nicht in Anspruch genommen hast. Tritt die Insolvenz während deiner Reise ein, übernimmt die Versicherung außerdem die Organisation deiner Rückreise.

Verbraucherschutz Reisen Insolvenz
Was wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Diese „Insolvenzsicherung“ ist auf EU-Ebene für Anbieter und Vermittler von Pauschalreisen verpflichtend. Die Informationen hierzu findest du im Formblatt, das dir vor Vertragsabschluss ausgehändigt wurde, also im Zuge der vorvertraglichen Informationspflichten des Reiseveranstalters. Buchst du jedoch eine Reise bei einem ausländischen Anbieter außerhalb der EU, greift diese „Insolvenzsicherung“ nicht (immer). Umso wichtiger ist es dann, dich vorab über deine Verbraucherrechte zu informieren.

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Was Gutes tun

Was, wenn die Reise nicht deinen Erwartungen entspricht? 

Zuletzt kann es bei Pauschalreisen passieren, dass sogenannte Reisemängel auftreten. Diese können subjektiv oder objektiv sein. In jedem Fall entspricht die gebuchte Reise dann aber nicht deinen Erwartungen und dementsprechend erwartest du eine Entschädigung. Tatsächlich hast du sogenannte Gewährleistungsrechte bei Reisemängeln. Der Reiseveranstalter muss somit auf eigenes Risiko für Reisemängel haften – sogar, wenn er daran kein eigenes Verschulden hat.

Ein Mangel besteht dann, wenn die Realität nicht den Vereinbarungen oder Versprechungen entspricht, die der Veranstalter vorab für die Reise getroffen hat, beispielsweise im Vertrag oder in seinen Prospekten.

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Einige Unannehmlichkeiten wie eine kleine Flugverspätung musst du zwar akzeptieren, liegt jedoch ein größerer Mangel vor, kannst du entsprechende Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen. Dabei handelt es sich um

  • Abhilfe,
  • Ersatzleistungen,
  • die Kostenübernahme für Notlösungen,
  • eine Minderung des Reisepreises,
  • die Selbstabhilfe mit Kostenerstattung oder
  • eine Vertragskündigung durch die Reisenden, wenn gewünscht.

Du siehst: Bei Pauschalreisen genießt du umfassende Verbraucherrechte. Diese gelten in der genannten Form jedoch nur, wenn du sie bei einem Reiseveranstalter oder Vermittler buchst, welcher innerhalb der EU tätig ist. Solltest du bei anderen Anbietern aus dem Ausland buchen, beispielsweise bei einem US-amerikanischen Veranstalter, solltest du dich vorab ausgiebig über deine Rechte und den gültigen Verbraucherschutz für Reisen informieren. Im Zweifelsfall ist es stets ratsam, den EU-Anbieter vorzuziehen. Selbiges gilt für sogenannte verbundene Reiseleistungen.

2. Verbundene Reiseleistungen

Die Gesetzesanpassung wurde auch aus dem Grund vorgenommen, dass immer mehr Menschen anstelle der Pauschalreisen sogenannte verbundene Reiseleistungen in Anspruch nehmen – und diese bis dato nicht ausreichend rechtlich geregelt waren. Nun gilt der Verbraucherschutz auch für Reisen, die du nicht als komplettes Paket buchst. Du buchst stattdessen einzelne Leistungen und hast dadurch mehrere Vertragspartner. Buchst du jedoch mindestens zwei dieser Leistungen bei einem Anbieter, ohne dass diese zusammengehören und gemeinsam gebucht werden müssen, handelt es sich um verbundene Reiseleistungen.

Verbundene Reiseleistungen
Die verbundenen Reiseleistungen wurden ebenfalls in die Gesetzesgrundlage aufgenommen

Diese schwierige Abgrenzung von der Pauschalreise macht zugleich deutlich, weshalb die verbundenen Reiseleistungen ebenfalls in die Gesetzesgrundlage aufgenommen wurden. Sie ist wichtig, da hier durchaus andere Verbraucherrechte gelten als bei Pauschalreiseverträgen:

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Welche Verbraucherrechte hast du vor dem Reiseantritt?

Auch bei den verbundenen Reiseleistungen gilt eine vorvertragliche Informationspflicht durch den jeweiligen Anbieter. Er muss dich darüber informieren, dass du einen Basisschutz genießt, jedoch keine Ansprüche besitzt, wie sie für Pauschalreisen gelten. Er muss dir außerdem die Informationen zur „Insolvenzsicherung“ zukommen lassen, denn diese ist bei verbundenen Reiseleistungen nicht in jedem Fall verpflichtend.

Weiterhin musst du Informationen darüber erhalten, ob es sich um verbundene Reiseleistungen oder Einzelleistungen handelt. Als „verbunden“ gelten diese nämlich nur unter gewissen Voraussetzungen:

  • Du buchst mindestens zwei Reiseleistungen online oder offline
  • in Form von zwei klar voneinander getrennten Buchungsvorgängen
  • für dieselbe Reise
  • bei demselben Anbieter
  • im Rahmen eines einzigen Kontakts mit dem Anbieter (beispielsweise einem Besuch im Reisebüro)
  • und bezahlst diese getrennt voneinander, sprich es gibt zwei Buchungsvorgänge.

Sollte deine Reise diese Bedingungen erfüllen, wendest du dich bei Problemen mit oder während der Reise an den jeweiligen Leistungserbringer. Es kann somit passieren, dass du mehrere Ansprechpartner hast und eine Lösung des Problems oder eine Geltendmachung deiner Verbraucherrechte schwieriger wird als bei der Pauschalreise. Selbiges gilt für die Direktbuchung.

3. Direktbuchung von Leistungen

Egal, ob du Leistungen also direkt oder als verbundene Reiseleistungen gebucht hast, solltest du auch diesbezüglich deine Verbraucherrechte kennen.

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Verbraucherschutz Reisen Direktbuchung
Direktbuchung von Leistungen

Denn der Verbraucherschutz für Reisen bietet für viele weitere Szenarien konkrete Regelungen, ob und inwiefern du Ansprüche hast:

Was, wenn sich dein Flug erheblich verspätet?

Der Flughafen gehört zu den Orten, bei denen es im Rahmen einer Reise häufig zu Problemen kommt. Überbuchte, annullierte oder verspätete Flüge sind leider keine Seltenheit. Aus diesem Grund wurden ebenfalls auf EU-Ebene umfassende Fluggastrechte beschlossen, die seit 2004 in Kraft sind. Demnach hast du Anspruch auf eine Verpflegung durch die Fluggesellschaft, gegebenenfalls eine Hotelunterbringung sowie eine Ausgleichszahlung bzw. Erstattung oder auch Gutscheine, wenn dein Flug sich erheblich verspätet oder sogar annulliert wird.

Als erhebliche Verspätung gelten dabei, je nach Flugstrecke, mindestens zwei bis drei Stunden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz. Eine Ausnahme gibt es jedoch auch von dieser Regel: Haben außergewöhnliche Umstände zu dieser Verspätung oder Annullierung geführt, haftet die Fluggesellschaft nicht.

Was, wenn dein Reisegepäck beschädigt oder verloren ist?

Ein weiteres Ärgernis, das nicht allzu selten auftritt, ist die Beschädigung oder der (zeitweise) Verlust von Gepäckstücken. Auch hier haftet die Fluggesellschaft in der Regel, wenn dein Gepäck verloren geht, zerstört oder beschädigt wurde. Jedoch besteht diese Haftung nur, während das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft war, und, sofern es nicht von Vornherein defekt beziehungsweise schadensanfällig war.

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Verbraucherschutz Reisen Reisegepäck beschädigt
Was ist, wen das Reisegepäck beschädigt ist?

Angenommen also, du transportierst ein empfindliches Souvenir aus Glas im Aufgabegepäck, hast du bei dessen Bruch in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es gilt daher, solche Probleme präventiv zu verhindern, indem du mit Köpfchen packst.

Einen Anspruch auf Schadensersatz hast du auch, wenn sich dein Reisegepäck mehr als drei Stunden verspätet. Allerdings gibt es ebenfalls Ausnahmen von der Regel, wenn beispielsweise außergewöhnliche Umstände diese Verspätung hervorgerufen haben. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Reisegepäckversicherung, damit eventuell vorgestreckte Kosten erstattet bekommst.

Was, wenn deine Unterkunft einen Mangel aufweist?

Natürlich können auch bei einer Direktbuchung von Unterkünften sogenannte Reisemängel auftreten. Der Verbraucherschutz für Reisen regelt dann, dass die vertraglichen Vereinbarungen über deine Ansprüche entscheiden. Es lohnt sich daher ein genauer Blick in den Mietvertrag, beispielsweise bei einer Ferienwohnung, bevor du diesen unterzeichnest.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen, greifen die Gesetze des Staates, in dem sich die Unterkunft befindet. Selbiges gilt für Beherbergungsverträge mit einem Hotel oder einer Pension. In den meisten Fällen kannst du bei Mängeln gewisse Verbraucherrechte wie Abhilfe, einen Gutschein oder eine Preisminderung geltend machen. Auch ein Rücktritt von der Buchung ist unter Umständen möglich.

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Zusammenfassung Verbraucherschutz Reisen

Der Verbraucherschutz für Reisen und den Urlaub bietet dir umfassende Rechte, wenn du Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen oder Einzelleistungen buchst. Vor allem, wenn du Anbieter innerhalb der Europäischen Union wählst, sind deine Risiken als gering einzustufen. Weiter verringern kannst du diese durch den Abschluss spezieller Versicherungen, beispielsweise für einen Reiserücktritt oder das Reisegepäck.

Trotzdem ist es wichtig, dich vorab über deine Rechte und Pflichten zu informieren. Denn für viele Ansprüche gelten strenge Fristen sowie Formvorgaben, damit du diese geltend machen kannst. Diese zu kennen, kann dir auf deiner Reise viel Ärger ersparen – und so manches Problem präventiv verhindern.

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